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AGB
Globetrotter Faltbootkurse
Sami Fayed, Matthias Surberg
Nonnenstrombergstraße 11
50939 Köln


Sehr geehrte Kunden,
wir mußten aufgrund der Unterschiedlichkeit der Kurse / Touren und Verantalter zwei verschiedene AGB erstellen. Diese unterscheiden sich in erster Linie im Bereich Anmeldung und  Bezahlung. Es gibt folgende beide AGB:

AGB für alle Kurse / Touren,  bei denen die Anmeldung direkt über Globetrotter-Faltbootkurse erfolgt
(SchnuKu, Grundkurs, Kleingewässerkurs, Großgewässerkurs, Faltbootsegelkurs, Siegtour, Kölner 8-Brücken-Tour, Ruhrtour)
und
AGB für alle Kurse / Touren,  bei denen die Anmeldung direkt über Reiseland erfolgt.

Beide AGB sind hintereinander in der o.g. Reihenfolge im folgenden aufgeführt und durch eine durchgehende Linie voneinander getrennt.

Bitte beachten Sie diesen Umstand.




Hier beginnen die AGB für alle Kurse / Touren, 
bei denen die Anmeldung direkt über Globetrotter-Faltbootkurse erfolgt
(SchnuKu, Grundkurs, Kleingewässerkurs, Großgewässerkurs, Faltbootsegelkurs, Siegtour, Kölner 8-Brücken-Tour, Ruhrtour)


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich zu einer Veranstaltung mit der Globetrotter Faltbootkurse, im folgenden Veranstalter genannt, entschlossen haben und werden uns dafür einsetzen, dass sie ein voller Erfolg wird.
Zum Erfolg trägt auch bei, dass die Veranstaltungsbedingungen für Faltbootkurse und Touren von vorn herein klargestellt werden. Wir empfehlen daher dringend, sie sorgfältig zu lesen, um Missverständnissen vorzubeugen.
Die jeweiligen speziellen Anfahrtsskizzen, Ausrüstungslisten und der Leistungsumfang einer Veranstaltung werden bei Bedarf zugeschickt und sind im Internet einsehbar.

Anmeldung:
Für die Anmeldung zu den Kursen und Touren benutzen Sie bitte die entsprechenden Anmeldeformulare des Veranstalters unter www.globetrotter-faltbootkurse.de . Der Anmeldeschluss ist 14 Tage vor dem jeweiligen Kurs.

Zahlungsbedingungen:
Die Preise sind in € inkl. MwSt.. Der Gesamtbetrag für Kurse und / oder Touren ist bis spätestens 5 Werktage nach der Anmeldung bzw. erfolgter Buchung der Veranstaltung unter Angabe der Kursbezeichnung und der fortlaufenden Registriernummer auf das u.g. Konto zu überweisen.
Postbank Dortmund
Kto.-Nr.: 187 460 460
BLZ:  440 100 46
Bei nicht fristgerechter Überweisung des Gesamtbetrages für den Kurs und / oder die Tour wird die Reservierung automatisch wieder gelöscht.

Rücktritt des Kursteilnehmers einer fest gebuchten Veranstaltung:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, schnellstmöglich dem Veranstalter seinen Rücktritt per Brief oder e-Mail mitzuteilen.
Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung werden folgende Kosten, basierend auf dem Veranstaltungspreis, fällig:
 nach der verbindlichen Anmeldung 25%
 von 30 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin  50%
 ab 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin  100% 

Es steht dem Teilnehmer frei eine Ersatzperson zu der Veranstaltung zu schicken

Rücktritt des Veranstalters:
Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter fristlos vom Veranstaltungsteilnahmevertrag zurücktreten. Ist der Teilnehmer den Anforderungen der Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Der Veranstalter behält sich vor, den Veranstaltungspreis einzubehalten. Es bestehen keine weiteren Entschädigungsansprüche für bereits getroffene Veranstaltungsvorbereitungen, Buchungen, Stornierungen, Verdienstausfälle, etc. gegenüber dem Veranstalter.

Leistungsänderungen:
Der Veranstalter behält sich Leistungsänderungen der einzelnen Veranstaltung aus wichtigem Grunde (z.B. Gewitter, Niedrig- oder Hochwasser, etc.) vor, soweit sie nicht erheblich sind und den Charakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Haftung:
Mit der entrichteten Teilnahmegebühr ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Teilnehmer abgeschlossen, die für die Dauer der Veranstaltung für Personenschäden bis zu 2.000.000,- €, Sachschäden bis zu 1.000.000,- € und Vermögensschäden bis zu 100.000,- € haftet, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

Der Veranstalter übernimmt darüber hinaus keine Haftung für entstandene Sach-, Personen-, Vermögens- und Fremdschäden aus dem Veranstaltungsvertrag bzw. durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialien. Für minderjährige Teilnehmer ist der zuständige Erziehungsberechtigte verantwortlich und haftbar.

Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder, die über die etwaige Versicherungssumme hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, Diebstahl und Beschädigung des persönlichen Eigentums.

Bei der Leistungserbringung durch Dritte, im Auftrag des Veranstalters, haftet immer in vollem Umfang die Fremdfirma, die die Fremdleistung erbringt bzw. gelten deren Haftungsbestimmungen.

Aufgaben und Pflichten des Teilnehmers:
Der Teilnehmer verpflichtet sich das zur Verfügung gestellte Material nur entsprechend seines bestimmten Verwendungszweckes einzusetzen und pfleglich zu behandeln. Der Veranstalter weißt ausdrücklich darauf hin, dass die Gegenstände von ihm nicht gegen Beschädigung und Verlust versichert sind. Mängel an der Ausrüstung sind dem Veranstalter umgehend nach Aushändigung mitzuteilen.

Alle Teilnehmer müssen über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen und eine Schwimmweste tragen. Bei einer Schwimmweste (gemäss DIN EN 395) handelt es sich lediglich um eine Schwimmhilfe. Minderjährige dürfen nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener oder bei Minderjährigen ab 15 Jahren mit einer Einverständniserklärung der Eltern mitfahren. Die Boote dürfen max. mit ihrer jeweiligen zulässigen Nutzlast beladen werden.

Den Teilnehmern muss bewusst sein, dass Kanu-, Sport-, Erlebnis- und Outdoorveranstaltungen nicht planbar sind, viel Flexibilität, Improvisations- und Anpassungsvermögen erwartet wird und steht’s ein gewisses Risiko für die körperliche Unversehrtheit beinhalten. Obwohl der Veranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung haftet und einen ausgebildeten Ersthelfer inkl. einem entsprechenden Erste Hilfe Kasten bereithält, empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung (Unfallversicherung, Krankenrücktransport, Haftpflichtversicherung etc.) für außergewöhnliche Vorkommnisse.

Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt folge zu leisten, dies betrifft besonders die Sicherheitsanweisungen. Der Veranstalter ist berechtigt Personen, die ihre eigene oder die Sicherheit anderer gefährden, von einzelnen Programmpunkten oder im schlimmsten Fall von der gesamten Veranstaltung auszuschließen. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr (siehe auch Rücktritt des Veranstalters).

Beanstandungen sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Ihre Ansprüche verjähren nach sechs Monaten ab vertraglich vereinbartem Veranstaltungsende.

Hinweis:
Bei dieser Art von Veranstaltung setzt der Veranstalter ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist vorau, sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zur Natur und Spass an körperlicher Bewegung. Der Veranstalter erwartet, dass die Sitten und Gebräuche der Region (z.B. Privatgrundstücke) respektiert und mit der Natur ein harmonischer Austrausch gepflegt wird (z.B. Beachtung der Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes).

Vorraussetzung für eine Teilnahme an allen Veranstaltungen ist, dass der Teilnehmer nicht unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht. Grundsätzlich ist die jeweilige Leistungsfähigkeit des Einzelnen in einer Gruppe eingeschränkt. Sollten Teilnehmer während der Veranstaltung Medikamente benötigen oder sonst einer besonderen Fürsorge oder Hilfestellung bedürfen, ist dies dem Veranstalter bei der Anmeldung mitzuteilen.

Bei Aufenthalt auf Zeltplätzen, Hütten / Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen sind durch die Teilnehmer die entsprechenden gültigen Hausordnungen und Verordnungen (Zeltplatz, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und Emissionsschutz) einzuhalten. Bei eventuellen Sachbeschädigungen werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.

Witterungs- und wasserstandsbedingte Programmänderungen können vom Veranstaltungsleiter vor Ort getroffen werden. Zur Sicherheit aller entscheidet der jeweilige Veranstaltungsleiter über die Teilnahme an bestimmten Programmpunkten und nimmt ggf. Änderungen der angebotenen Leistungen vor. Falls die Veranstaltung durch unpassenden Wasserstand oder unvorhersehbare Schwierigkeiten (höhere Gewalt) ausfallen muss, kann der Teilnehmer die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Der Teilnehmer bleibt auch hier zur vollständigen Zahlung der Veranstaltungsgebühr verpflichtet. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine o.g. persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden dürfen und ausschließlich für die Globetrotter Faltbootkurse Verwendung finden.

Wenn der Teilnehmer nicht ausdrücklich der Veröffentlichung von Fotos/Videos, welche während einer Veranstaltung aufgenommen werden, auf der Internetseite von Globetrotter Faltbootkurse wiederspricht, steht es Globetrotter Faltbootkurse frei, diese Fotos/Videos für ihre Zwecke zu nutzen.

Fotos die auf der Internetseite www.globetrotter-faltbootkurse.de in der Rubrik Fotogalerie eingestellt sind, dürfen nur für private Zwecke heruntergeladen werden.

Kursunterlagen, die bei den Kursen ausgegeben werden, sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung jeglicher Art nur mit Erlaubnis von Globetrotter-Faltbootkurse.

Alle mündlichen Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründen nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei Auslandsreisen die jeweilige Rechtssprechung des Landes Gültigkeit hat, in welchem man sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung befindet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.


 


Hier beginnen die AGB für alle Kurse / Touren, 
bei denen die Anmeldung direkt über Reiseland erfolgt


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich zu einer Veranstaltung mit der Globetrotter Faltbootkurse, im folgenden Veranstalter genannt, entschlossen haben und werden uns dafür einsetzen, dass sie ein voller Erfolg wird.
Zum Erfolg trägt auch bei, dass die Veranstaltungsbedingungen für Faltbootkurse und Touren von vorn herein klargestellt werden. Wir empfehlen daher dringend, sie sorgfältig zu lesen, um Missverständnissen vorzubeugen.
Die jeweiligen speziellen Anfahrtsskizzen, Ausrüstungslisten und der Leistungsumfang einer Veranstaltung werden bei Bedarf zugeschickt und sind im Internet einsehbar.

Anmeldung:
Für die Anmeldung zu den Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an das Reisebüro "Reiseland" in der Kölner Globetrotter-Filiale (koeln.globetrotter@reiseland.de oder Tel.: 0221/2587822). Der Anmeldeschluss ist 14 Tage vor dem jeweiligen Kurs.

Zahlungsbedingungen:
Die Preise sind in € inkl. MwSt.. Im Anschluss an die verbindliche Anmeldung ist innerhalb von 5 Werktagen eine Anzahlung von 20% des Gesamtbetrages für die Veranstaltung unter Angabe der Buchungsnummer und / oder Tourbezeichnung auf das u.g. Konto

  Deutsche Bank Göttingen
  Kto.-Nr.: 11 37 710
  BLZ 260 700 72

zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Überweisung des Anzahlungsbetrages für die Veranstaltung wird die Reservierung automatisch wieder gelöscht. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu überweisen.

Rücktritt des Kursteilnehmers einer fest gebuchten Veranstaltung:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, schnellstmöglich dem Veranstalter seinen Rücktritt per Brief oder e-Mail mitzuteilen.
Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung werden folgende Kosten, basierend auf dem Veranstaltungspreis, fällig:
 nach der verbindlichen Anmeldung 25%
 von 30 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin  50% 
 ab 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin 100% 

Bei selbstgebuchten Fremdleistungen wie z.B. Flug, Fährkosten, Hotelbuchungen, etc. gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fremdleister. Bei einzelnen Fremdleistungen sind keine Stornierungen möglich. Es empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung unmittelbar nach der verbindlichen Anmeldung.

Es steht dem Teilnehmer frei eine Ersatzperson zu der Veranstaltung zu schicken.

Rücktritt des Veranstalters:
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor der Veranstaltung nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Die bezahlte Teilnehmergebühr wird unverzüglich in voller Höhe erstattet.

Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter fristlos vom Veranstaltungsteilnahmevertrag zurücktreten. Ist der Teilnehmer den Anforderungen der Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Der Veranstalter behält sich vor, den Veranstaltungspreis einzubehalten. Es bestehen keine weiteren Entschädigungsansprüche für bereits getroffene Veranstaltungsvorbereitungen, Buchungen, Stornierungen, Verdienstausfälle, etc. gegenüber dem Veranstalter.

Leistungsänderungen:
Der Veranstalter behält sich Leistungsänderungen der einzelnen Veranstaltung aus wichtigem Grunde (z.B. Gewitter, Niedrig- oder Hochwasser, etc.) vor, soweit sie nicht erheblich sind und den Charakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Haftung:
Mit der entrichteten Teilnahmegebühr ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Teilnehmer abgeschlossen, die für die Dauer der Veranstaltung für Personenschäden bis zu 2.000.000,- €, Sachschäden bis zu 1.000.000,- € und Vermögensschäden bis zu 100.000,- € haftet, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.

Der Veranstalter übernimmt darüber hinaus keine Haftung für entstandene Sach-, Personen-, Vermögens- und Fremdschäden aus dem Veranstaltungsvertrag bzw. durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialien. Für minderjährige Teilnehmer ist der zuständige Erziehungsberechtigte verantwortlich und haftbar.

Schadensersatzansprüche und Schmerzensgelder, die über die etwaige Versicherungssumme hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, Diebstahl und Beschädigung des persönlichen Eigentums.

Bei der Leistungserbringung durch Dritte, im Auftrag des Veranstalters, haftet immer in vollem Umfang die Fremdfirma, die die Fremdleistung erbringt bzw. gelten deren Haftungsbestimmungen.

Aufgaben und Pflichten des Teilnehmers:
Der Teilnehmer verpflichtet sich das zur Verfügung gestellte Material nur entsprechend seines bestimmten Verwendungszweckes einzusetzen und pfleglich zu behandeln. Der Veranstalter weißt ausdrücklich darauf hin, dass die Gegenstände von ihm nicht gegen Beschädigung und Verlust versichert sind. Mängel an der Ausrüstung sind dem Veranstalter umgehend nach Aushändigung mitzuteilen.

Alle Teilnehmer müssen über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen und eine Schwimmweste tragen. Bei einer Schwimmweste (gemäss DIN EN 395) handelt es sich lediglich um eine Schwimmhilfe. Minderjährige dürfen nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener oder bei Minderjährigen ab 15 Jahren mit einer Einverständniserklärung der Eltern mitfahren. Die Boote dürfen max. mit ihrer jeweiligen zulässigen Nutzlast beladen werden.

Den Teilnehmern muss bewusst sein, dass Kanu-, Sport-, Erlebnis- und Outdoorveranstaltungen nicht planbar sind, viel Flexibilität, Improvisations- und Anpassungsvermögen erwartet wird und steht’s ein gewisses Risiko für die körperliche Unversehrtheit beinhalten. Obwohl der Veranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung haftet und einen ausgebildeten Ersthelfer inkl. einem entsprechenden Erste Hilfe Kasten bereithält, empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung (Unfallversicherung, Krankenrücktransport, Haftpflichtversicherung etc.) für außergewöhnliche Vorkommnisse.

Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt folge zu leisten, dies betrifft besonders die Sicherheitsanweisungen. Der Veranstalter ist berechtigt Personen, die ihre eigene oder die Sicherheit anderer gefährden, von einzelnen Programmpunkten oder im schlimmsten Fall von der gesamten Veranstaltung auszuschließen. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr (siehe auch Rücktritt des Veranstalters).

Beanstandungen sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Ihre Ansprüche verjähren nach sechs Monaten ab vertraglich vereinbartem Veranstaltungsende.

Hinweis:
Bei dieser Art von Veranstaltung setzt der Veranstalter ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist voraus, sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zur Natur und Spass an körperlicher Bewegung. Der Veranstalter erwartet, dass die Sitten und Gebräuche des Gastlandes (z.B. das Jedermannsrecht in Schweden) respektiert und mit der Natur ein harmonischer Austrausch gepflegt wird (z.B. Beachtung der Vorgaben des schwedischen Ökotourismusverbandes).

Vorraussetzung für eine Teilnahme an allen Veranstaltungen ist, dass der Teilnehmer nicht unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht. Grundsätzlich ist die jeweilige Leistungsfähigkeit des Einzelnen in einer Gruppe eingeschränkt. Sollten Teilnehmer während der Veranstaltung Medikamente benötigen oder sonst einer besonderen Fürsorge oder Hilfestellung bedürfen, ist dies dem Veranstalter bei der Anmeldung mitzuteilen.

Bei Aufenthalt auf Zeltplätzen, Hütten / Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen sind durch die Teilnehmer die entsprechenden gültigen Hausordnungen und Verordnungen (Zeltplatz, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und Emissionsschutz) einzuhalten. Bei eventuellen Sachbeschädigungen werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.

Witterungs- und wasserstandsbedingte Programmänderungen können vom Veranstaltungsleiter vor Ort getroffen werden. Zur Sicherheit aller entscheidet der jeweilige Veranstaltungsleiter über die Teilnahme an bestimmten Programmpunkten und nimmt ggf. Änderungen der angebotenen Leistungen vor. Falls die Veranstaltung durch unpassenden Wasserstand oder unvorhersehbare Schwierigkeiten (höhere Gewalt) ausfallen muss, kann der Teilnehmer die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Der Teilnehmer bleibt auch hier zur vollständigen Zahlung der Veranstaltungsgebühr verpflichtet.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine o.g. persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden dürfen und ausschließlich für die Globetrotter Faltbootkurse und Reiseland Verwendung finden.

Wenn der Teilnehmer nicht ausdrücklich der Veröffentlichung von Fotos/Videos, welche während einer Veranstaltung aufgenommen werden, auf der Internetseite von Globetrotter Faltbootkurse wiederspricht, steht es Globetrotter Faltbootkurse frei, diese Fotos/Videos für ihre Zwecke zu nutzen.

Fotos die auf der Internetseite www.globetrotter-faltbootkurse.de in der Rubrik Fotogalerie eingestellt sind, dürfen nur für private Zwecke heruntergeladen werden.

Kursunterlagen, die bei den Kursen ausgegeben werden, sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung jeglicher Art nur mit Erlaubnis von Globetrotter-Faltbootkurse.

Alle mündlichen Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründen nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei Auslandsreisen die jeweilige Rechtssprechung des Landes Gültigkeit hat, in welchem man sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung befindet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.